Mutterschutz

Aufgrund des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) müssen sofort nach Bekanntgabe einer Schwangerschaft Schulleiterinnen und Schulleiter alle erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der werdenden Mutter treffen. Diese ergeben sich aus der Bewertung des Gefährdungspotentials des Arbeitsplatzes, wie zum Beispiel einer Infektionsgefährdung durch Kinder und Jugendliche. Auch kann die Ausübung von Chemie- oder Sportunterricht eine unzumutbare Gefährdung darstellen. Zur konkreten Einschätzung und Beratung ist eine Vorstellung bei der Betriebsärztin oder dem Betriebsarzt notwendig. Des Weiteren muss eine Meldung an die Landesdirektion Sachsen erfolgen.

Im Mittelpunkt der arbeitsmedizinischen Untersuchung steht die Bestimmung der Immunitätslage auf virale oder bakterielle Erreger (Schutz durch das Immunsystem nach durchgemachter Erkrankung oder Impfung), deren Infektion eine gesundheitliche Gefährdung für Mutter oder Kind bedeuten kann. Eine Begründung für die Untersuchung ist dem §10 Abs. 1 MuSchG zu entnehmen.

Mutterschutz
körperlicher Status Blutdruckmessung

Ein 100%iger Schutz der Schwangeren vor der Ansteckung mit einer Infektionskrankheit am Arbeitsplatz ist nicht möglich. Auch bei nachgewiesener Immunität mittels Blutuntersuchung wurde über Einzelfälle von Erkrankungen berichtet. Das Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung bei schwangeren Lehrerinnen ist somit eine Minimierung des Risikos auf das niedrigste Niveau, welches mit den verfügbaren Mitteln erreichbar ist.

Die schwangere Lehrerin sollte sich, nach Bekanntgabe der Schwangerschaft gegenüber der Schulleitung, bei einer der unten genannten betriebsärztlichen Praxen ihres Amtsbereiches melden und einen Vorstellungstermin vereinbaren. Bis dahin wird die werdende Mutter durch die Schulleitung in ein vorläufiges betriebliches Beschäftigungsverbot nach §13, Abs. 1, Satz 3 MuSchG gesetzt.

Ein individuelles Beschäftigungsverbot kann nach §16 MuSchG von jeder approbierter Ärztin oder von jedem approbierten Arzt nach begründender medizinischer Diagnose ausgesprochen werden.

Der Mutter- und Impfpass sind zwingend mitzubringen (mind. eine gynäkologische Bestätigung der Schwangerschaft).

Arbeitsmedizinische Praxen für Mutterschutzuntersuchungen bei schwangeren Lehrerinnen:

LaSuB- Standort Chemnitz

THUMEDI Präventionsmanagement GmbH
Straße der Freundschaft 68
09419 Thum – Jahnsbach
Telefon: 037297 7905

LaSuB- Standort Dresden

ZAGS
Zentrum für Arbeit und Gesundheit Sachsen GmbH
Fiedlerstr. 4
01307 Dresden
Telefon: +49 351 440 366 0
Fax: +49 351 440 366 18
E-Mail: info@zags-dresden.de

Für Raum Meißen/Riesa/Großenhain:

Praxis für Prävention und Gesundheitsförderung
Dr. med. Mirella Nowak
Rudolf-Breitscheid-Straße 1
01587 Riesa
Telefon: 03525 7734775

LaSuB- Standort Leipzig

Helios Arbeitsmedizin Mitteldeutschland GmbH
Institut Leipzig
Hohe Straße 30
04107 Leipzig
Telefon: 0341 99 38 48 00
E-Mail: arbeitsmedizin-leipzig@helios-gesundheit.de

Dr. med. Petra Pluntke
Gudrunstr. 23
04279 Leipzig
Tel: 0341 3387007
E-Mail: betriebsarzt.pluntke@gmail.com

LaSuB- Standort Zwickau

arum Arbeitsmedizinische und Technische Dienste
Stöckigter Weg 24
08541 Theuma
Telefon: 037463 8184
E-Mail: info@arum-plauen.de