Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung“
Die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung“ gehört nach §5 des Arbeitsschutzgesetzes zu den Pflichten des Arbeitgebers um die Gesundheitsgefährdung seiner Beschäftigten durch arbeitsplatzspezifische Bedingungen abschätzen zu können.
Weiterhin können auf diesem Wege Arbeitsplätze optimiert und Ressourcen aufgedeckt werden. Wir unterstützen Sie sehr gerne bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung und beraten Sie dabei kompetent zur Auswahl geeigneter Verfahren und Vorgehensweisen spezifisch für Ihren Betrieb.
Hier erfahren Sie mehr: Gefährdungsbeurteilung
Für ein individuelles Angebot sprechen Sie uns bitte an: beratung@zags-dresden.de
Möglichkeiten unserer Unterstützung
Es gibt verschiedene Varianten, wie wir Sie unterstützen können:
- Durchführung einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung „Psychische Belastung“ von der Erstellung eines geeigneten Instrumentes über die Mitarbeiterbefragung, die Datenauswertung, bis hin zur Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen.
- Auswertung der selbstständig im Unternehmen erhobenen Daten, Erarbeitung von gesundheitsförderlichen Maßnahmen und deren Implementierung.
- Nutzung der Datenauswertung zur Konzeption von gesundheitsförderlichen Maßnahmen und deren Umsetzung im Unternehmen.