Arbeitsmedizinische Vorsorge
Jeder Lehrkraft wird aller 3 Jahre eine allgemeine arbeitsmedizinische Vorsorge zum Erhalt der Gesundheit und Arbeitsfähigkeit, der Beratung bei gesundheitlichen Problemen, der frühzeitigen Erkennung notwendiger zusätzlicher Hilfe angeboten. Sie besteht aus:
- arbeitsbezogener Anamnese und eventueller körperlicher Untersuchung
- Laboruntersuchungen (Fettstoffwechsel, Blutzucker) und Erstellung eines Risikoprofils für Herzkreislauferkrankungen
- Bewertung des Burnout-Risikos sowie des Gesundheitsrisikos bei einem Missverhältnis zwischen Engagement und Anerkennung
- Einschätzung der Erholungsfähigkeit und arbeitsbezogener Ressourcen für die Gesundheit
Bei gefährdenden Tätigkeiten müssen Arbeitgeber dem Beschäftigten spezielle arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten.