Betriebliches Eingliederungsmanagement

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die betriebsärztlichen Praxen unterstützen und beraten die Mitarbeitenden und Schulleitungen beim sogenannten Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) nach §167 Abs. 2 SGB IX und im Bedarfsfall bei Maßnahmen der stufenweisen Wiedereingliederung der Krankenkassen. Beraten wird auch bei Fragen des beruflichen Einsatzes bei neu aufgetretenen Erkrankungen sowie allgemein zu allen Fragen von Arbeit und Gesundheit. Aktuell wurde ein Unterstützungsleitfaden für Schulleiterinnen und Schulleiter, Behindertenvertretungen, Betriebsärztinnen sowie Betriebsärzte und andere Akteure erarbeitet. Der Leitfaden ist zu finden über folgenden Link:

BEM-Leitfaden